Liebe Caro 12,
Thomas hat hier Recht: Letztendlich gilt seit der Rechtschreibreform von 2004 nicht das, was im Duden steht, sondern das, was im Amtlichen Regelwerk veröffentlicht wurde. Dort ist folgendes zu lesen:
Regelwerk von 1996, In Kraft getreten 2004, korrigierte Fassung von 2006
Regelwerk der deutschen Rechtschreibung
§ 58 - Seite 64 ff.
In folgenden Fällen schreibt man Adjektive, Partizipien und Pronomen klein, obwohl sie formale Merkmale der Substantivierung aufweisen. …
Seite 66
(5) die folgenden Zahladjektive mit allen ihren Flexionsformen:
viel, wenig; (der, die, das) eine, (der, die, das) andere
Beispiele:
Das haben schon viele erlebt. Zum Erfolg trugen auch die vielen bei, die ohne Entgelt mitgearbeitet haben. Nach dem Brand war nur noch weniges zu gebrauchen. Sie hat das wenige, was noch da war, in eine Kiste versorgt. Die meisten haben diesen Film schon einmal gesehen. Die einen kommen, die anderen gehen. Was der eine nicht tut, soll der andere nicht lassen. Die anderen kommen später. Das können auch andere bestätigen. Alles andere erzähle ich dir später. Sie hatte noch anderes zu tun. Unter anderem wurde auch über finanzielle Angelegenheiten gesprochen.
E4: Wenn der Schreibende zum Ausdruck bringen will, dass das Zahladjektiv substantivisch gebraucht ist, kann er es nach § 57(1) auch großschreiben, zum Beispiel:
Sie strebte etwas ganz Anderes an. Die Einen sagen dies, die Anderen das. Die Meisten stimmten seiner Meinung zu.
Die Regel ist also die Kleinschreibung. In besonderen Fällen kann auch groß geschrieben werden.
Viele Grüße
Norbert